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Montag 08.06.15

Reutlinger Hexenprozesse

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Abendkasse k.A.  

Beschreibung

 


Im 13. Jahrhundert setzte sich der Glaube an die Realität der Dämonenwelt infolge der Tätigkeit der päpstlichen Ketzergerichte allgemein durch. Zauberei wurde jetzt zur Ketzerei gezählt und weltliche Bestrafung für sie verlangt. Da das Teufelsbündnis Abfall vom christlichen Glauben bedeutet, wurde Hexerei zu einem häretischen Tatbestand, mit dem sich die „Inquisition“ zu befassen hatte.

In die Zeit 1430 bis 1540 fällt der eigentliche Beginn der systematischen Hexenverfolgung. Das grausame Vorgehen wurde durch eine Bulle Papst Innozenz‘ III. eingeleitet. Darin befiehlt er die Bestrafung von Hexen und Zauberern. Der Höhepunkt der Hexenverfolgung lag jedoch keineswegs im Mittelalter.

In Reutlingen fand der erste Hexenprozess 1565, also vor genau 450 Jahren, statt. Es ist der Prozess gegen Elisabeth Viess. Sie wurde beschuldigt, für lange zurückliegende Schadens- und Todesfälle verantwortlich sein. Das Urteil lautete auf „lebendig verbrennen“. Innerhalb weniger Tage – von Ende Mai bis Anfang Juni – wurden gegen mehrere Personen Prozesse angestrengt. Die Hinrichtung von gleich drei Delinquentinnen fand am 4. Juni 1565 statt. Die Opfer dieser ersten Welle von Hexenprozessen waren nur Frauen. Mit grausamen Foltermethoden erzwang die Obrigkeit die Geständnisse: Pakt mit dem Teufel, Absage an den christlichen Glauben, Teufelsbuhlschaft, Besuch von Hexentänzen und vor allem das auf Anweisung des Teufels durchgeführte Wettermachen. Nicht selten mussten für unerklärliche Vorfälle – wie die schwere Frostperiode 1565 – geheimnisvolle Zauberkräfte von „Hexen“ herhalten.

Den zweiten Höhepunkt der Hexenverfolgung bildete das Jahr 1665. Die Hexenprozesse wurden von dem ehrgeizigen und habsüchtigen Johann Philipp Laubenberger dazu benutzt, sich die Gunst der Bürger für die Wahl zum Bürgermeister zu erwerben. Mit verleumderischen Anschuldigungen versuchte er lästige Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen. So wurde sein wichtigster Gegner, der Apotheker Heinrich Efferen, gezwungen, die Stadt zu verlassen, nachdem ein Prozess gegen seine Frau angestrengt wurde. Allein 14 Hexenverbrennungen fanden 1665/66 statt. Im Jahr 1667 wurde in Reutlingen das letzte Todesurteil gegen eine Hexe gefällt. Während der 102 Jahre, in denen in der Reichsstadt  Menschen wegen Hexerei angeklagt wurden, ließen mindestens 64 Personen ihr Leben. In Deutschland fand sogar erst 100 Jahre später, 1775, der letzte Hexenprozess statt.

Das Stadtarchiv zeigt in seiner kleinen Vitrinenschau Hexenprozesse aus den Jahren 1565 und 1665. Die ausführlichen Regesten der Reutlinger Hexenprozesse können seit kurzem über das Online-Findbuch des Stadtarchivs vom heimischen Computer aus aufgerufen werden(www.reutlingen.de/findbuch).

Die Ausstellung in den Wandvitrinen vor den Diensträumen des Stadtarchivs ist noch bis Mitte Juni zu den Öffnungszeiten des Reutlinger Rathauses zu sehen.


BILDHINWEIS

Erster Reutlinger Hexenprozess gegen Elisabeth Viess, 1565

Grobe Übersetzung der Abbildung: Zusammenfassung des Geständnisses von Elisabeth Viess, der Gürtlerin

Ungefähr ein Jahr nach ihres Manns Tod, welcher im Bauernkrieg starb, sei der Satan zu ihr in das Bett gekommen und hab sie überredet, sich ihm zu ergeben, Gottes Gnad und Barmherzigkeit zu verleugnen; dann wolle er verschaffen, daß sie viel Glück haben müsse. Das habe sie verwilligt und darauf mit ihm Unkeuschheit gepflogen. Hernach sei er alsbald zu ihr in ihr Gärtlein gekommen und habe ihr einen Goldgulden gegeben. Sie habe ihn immer Cunz genannt...

Veranstaltungsort

Rathaus Reutlingen

Marktplatz 22
72764 Reutlingen

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